Domain gehört der Agentur? So holst du sie zurück
Eine .at-Domain gehört nicht der Agentur, die sie bezahlt oder die Website gebaut hat, sondern der Person oder Firma, die bei nic.at im Feld registrant steht. Steht dort dein Betrieb, holst du die Domain ohne Zutun der Agentur zurück. Steht dort die Agentur, brauchst du ihre Zustimmung oder ein vollstreckbares Urteil. Und ab 1. Oktober 2026 kommt eine Fristenkette dazu, die eine schweigende Agentur zum echten Risiko macht.
Domain zurückholen: die kurze Antwort
Bist du eingetragen und die Agentur verwaltet nur, wechselst du den Registrar, also den Anbieter, über den die Domain läuft. Dafür brauchst du die Authinfo, den Freigabecode für den Umzug, und die muss dir der bisherige Registrar auch bei offenen Rechnungen geben. Ist die Agentur eingetragen, heißt der Weg Inhaberwechsel: mit ihrer Zustimmung beim Registrar oder auf dem nic.at-Formular, ohne sie nur mit einer vollstreckbaren Gerichtsentscheidung, und dazwischen der Wartestatus, der die Weitergabe an Dritte sperrt.
Ab 1. Oktober 2026 prüft nic.at Inhaberdaten nach dem NISG 2026. Wer auf eine Aufforderung nicht reagiert, kann frühestens nach 21 Tagen offline sein, nach weiteren 30 Tagen kann die Domain widerrufen werden.
Kurz vorweg: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Lesehilfe zu den öffentlichen nic.at-Dokumenten, Stand 15. September 2026. Alle Quellen stehen am Ende. Es gilt nur für .at-Domains, bei .com und anderen generischen Endungen laufen Vertrag und Verfahren anders.
Warum das ab 1. Oktober 2026 eilig wird
Bisher war eine verwaiste Domain vor allem lästig. Anders als eine .com-Adresse läuft eine .at-Domain nicht ab. nic.at beschreibt den Vertrag als Dauerschuldverhältnis wie Strom oder Telefon: Er besteht, bis jemand kündigt oder die Rechnung nicht zahlt. Solange irgendwer bezahlt hat, blieb die Seite online, auch wenn niemand mehr wusste, wer eigentlich zuständig ist.
Mit 1. Oktober 2026 tritt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 in Kraft, kurz NISG 2026. Es verpflichtet nic.at und die Registrare, „die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten für alle Domains sicherzustellen“. Für dich heißt das:
- Eine Telefonnummer wird Pflicht. Bei bestehenden Domains ohne Nummer bist du „ab 01.10.2026 dazu verpflichtet, diese zu ergänzen“.
- Bei Firmen und Vereinen werden Telefonnummer und E-Mail-Adresse öffentlich im Whois angezeigt. Ausblenden geht dann nicht mehr.
- Stellt nic.at bei der Überprüfung Unstimmigkeiten fest, musst du auf Aufforderung Nachweise liefern, etwa einen Firmenbuchauszug und eine Stromrechnung. Verstreicht die Frist, wird die Domain deaktiviert und später widerrufen.
nic.at, FAQ „NIS 2 und NISG 2026“, Abschnitte „Was beinhaltet das NISG?“, „Was bedeutet „vollständige Inhaberdaten“?“, „Welche Nachweise sind für die erfolgreiche Verifizierung meiner Daten erforderlich?“ und „Welche sonstigen Neuerungen gibt es?“, abgerufen am 15. September 2026. Die Fristen stehen weiter unten in einer eigenen Tabelle.
Wichtig für die Einordnung: nic.at schreibt ausdrücklich, dass nicht alle Inhaber:innen ab Oktober aufgefordert werden, sondern nur bei festgestellten Unstimmigkeiten. Wer eine Aufforderung bekommt und reagiert, hat kein Problem. Das Problem entsteht, wenn die Aufforderung bei jemandem landet, der sie nicht liest. Und genau das ist bei einer verschwundenen Agentur naheliegend, denn zwei Sätze in den AGB regeln, wohin nic.at seine Post schickt.
„Mitteilungen der nic.at, insbesondere Rechnungen und sonstige Informationen sowie vertragsrelevante Mitteilungen, gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse (Postadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) des Domain-Inhabers gesendet wurden.“
nic.at AGB 2026, Version 4.0, Punkt 1.3. Der Satz stand fast wortgleich schon in der Fassung von 2018, neu ist nur die Telefonnummer. Punkt 3.9 ergänzt, ebenfalls seit 2018: „Mitteilungen der nic.at an den Domain-Inhaber können an den Registrar zugestellt werden.“
Steht bei nic.at also die E-Mail-Adresse deiner alten Agentur, gilt die Aufforderung als zugestellt, sobald sie dort eingeht. Ob das Postfach noch jemand öffnet, spielt keine Rolle.
Zwei Minuten Whois: erkenne deinen Fall
Bevor du irgendwen anrufst, sieh nach, was nic.at über deine Domain weiß. Die Whois-Abfrage ist kostenlos und braucht kein Konto: Domainnamen in die Domain-Suche von nic.at tippen, fertig. Wer ein Terminal mag, bekommt dasselbe mit einer Zeile:
whois -h whois.nic.at deinefirma.at
Die Antwort hat wenige Zeilen, und drei davon zählen:
| Zeile | Bedeutung | Rechte |
|---|---|---|
registrant | Inhaber:in der Domain, hat den Vertrag mit nic.at | Alle. Nur wer hier steht, darf über die Domain verfügen. |
registrar | Der .at-Partner, der die Domain technisch verwaltet und die Rechnung bekommt | Keine. Handelt im Auftrag der eingetragenen Person. |
tech-c | Technischer Kontakt | Laut nic.at „keine Rechte und Pflichten an der Domain“. |
nic.at, FAQ „Domain-Einsteiger“, Abschnitt zu Registrant und Tech-C, und FAQ „Domain-Inhaber“: „Der Rechnungsempfänger hat keine Rechte an der Domain.“ Beide abgerufen am 15. September 2026.
Bei Firmen und Vereinen steht im Feld registrant die Organisation samt Rechtsform, und die ist Inhaberin. Eine zusätzlich genannte Person ist laut nic.at „ausschließlich eine Ansprechperson“. Bei natürlichen Personen zeigt das Whois seit der DSGVO 2018 gar nichts, dort steht dann <data not disclosed>. Unsere eigene Domain sieht im Whois genau so aus.
Beim Lesen gibt es zwei Fallen. Viele Agenturen sind keine Registrare, sondern Reseller, also Wiederverkäufer eines Registrars. Im Whois steht dann nicht die Agentur, sondern der Registrar dahinter, und genau dort fragst du nach, wenn die Agentur schweigt. Und ist die Zeile registrar leer, liegt die Domain direkt bei nic.at, dann läuft alles über das dortige Kundenlogin.
Das Whois führt in einen von drei Fällen, und für jeden gibt es einen anderen Weg.
Fall 1: Du bist eingetragen, die Agentur hält nur die Schlüssel
Das ist der gute Fall, auch wenn er sich gerade nicht so anfühlt. Dein Betrieb steht als registrant, die Agentur ist Registrar, Reseller oder einfach die Stelle, die die Zugangsdaten hat. Rechtlich hat sie an der Domain nichts, sie verwaltet nur. Was du brauchst, ist ein Registrarwechsel, und dafür gibt es die Authinfo: einen Code, der zu deiner Domain gehört und den Transfer zu einem neuen Anbieter freigibt.
„Wichtig: Ihr aktueller Registrar muss Ihnen die Authinfo bekannt geben, auch wenn z. B. noch alte Rechnungen offen sind.“
nic.at, FAQ „Domain-Inhaber“, Abschnitt „Was ist eine Authinfo bzw. ein Bestätigungstoken und wofür benötige ich diesen?“, abgerufen am 15. September 2026.
Der Satz ist dein Hebel. Eine offene Rechnung ist kein Grund, dir die Authinfo vorzuenthalten. Und wenn der Registrar sie trotzdem nicht herausgibt, hat nic.at ein Ersatzverfahren: Dein neuer Registrar fordert bei nic.at einen Bestätigungs-Token an, der dir per E-Mail zugeschickt wird, 21 Tage gilt und an diesen einen Registrar gebunden ist. Du gibst den Token weiter, der neue Registrar übernimmt die Domain. Die alte Agentur muss dazu nichts tun.
So gehst du vor:
- Neuen Registrar wählen. Die Liste der .at-Partner steht bei nic.at. Viele übernehmen den Wechsel für dich.
- Authinfo schriftlich anfordern, bei der Agentur oder direkt beim Registrar aus dem Whois. Mit Datum, damit du eine Frist belegen kannst.
- Kommt nichts, Token anfordern lassen. Das macht der neue Registrar bei nic.at. Prüf vorher, welche E-Mail-Adresse bei nic.at für dich hinterlegt ist.
- Nach dem Transfer die Inhaberdaten kontrollieren und die Authinfo neu setzen lassen, sonst bleibt die alte gültig.
Der Haken steckt in Schritt 3, und er ist unsere Ableitung, nicht der Wortlaut von nic.at. Die FAQ sagt nur, der Token werde „Ihnen per E-Mail zugeschickt“. Hat die Agentur bei der Registrierung ihre eigene E-Mail-Adresse als Inhaberkontakt eingetragen, ist „Ihnen“ aus Sicht von nic.at diese Adresse. Dann musst du zuerst die hinterlegte Adresse ändern lassen, über den Registrar oder bei Domains direkt bei nic.at über ein Formular mit Unterschrift und manueller Prüfung. Das kostet Tage, und Tage sind ab Oktober knapp, wie die Fristentabelle unten zeigt.
Wie der Transfer technisch abläuft und was dabei mit Postfächern passiert, steht im Artikel über den Wechsel von Wix, das Verfahren ist dasselbe.
Fall 2: Die Domain gehört der Agentur
Steht im Feld registrant die Agentur, hat sie gegenüber nic.at alle Rechte. nic.at beschreibt diese Konstruktion selbst in seiner FAQ, unter dem Stichwort Treuhand: Wer die Domain einer Treuhänderin überträgt, macht sie zur Vertragspartnerin, und diese „darf alle Verfügungen hinsichtlich der Domain treffen“. nic.at empfiehlt für diesen Fall einen schriftlichen Vertrag. Den haben die wenigsten, weil niemand die Agentur je als Treuhänderin gesehen hat. Sie war einfach die, die sich um alles kümmert.
Der Weg zurück heißt Inhaberwechsel, und der ist in Punkt 3.6 der AGB geregelt:
„Eine Übertragung der Domain an einen neuen Domain-Inhaber setzt eine übereinstimmende Willenserklärung des bisherigen und des künftigen Domain-Inhabers sowie ein vollständig ausgefülltes elektronisches Formular (www.nic.at/onlineauftrag) voraus.“
nic.at AGB 2026, Version 4.0, Punkt 3.6. Gegenüber der Fassung von 2018 ist der Punkt inhaltlich unverändert, gestrichen wurde nur die Bestätigung per Fax.
Übereinstimmende Willenserklärung heißt: Die Agentur muss zustimmen. Liegt die Domain bei einem Registrar und soll sie dort bleiben, wickelt laut nic.at-FAQ der Registrar den Inhaberwechsel ab. Wie genau, sagt dir der Registrar. Das Formular von nic.at brauchst du bei Domains direkt bei nic.at, und nic.at kann es laut AGB auch sonst verlangen. Es zeigt in jedem Fall, worum es geht: je ein Block für bisherige und künftige Inhaber:innen, mit Firmenbuch- oder ZVR-Nummer (ZVR ist das Vereinsregister), Firmenstempel und Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person. Die Bestätigung gilt zwei Monate ab Unterschrift, geschickt wird sie eingescannt an service@nic.at.
Wer neu eingetragen wird, übernimmt dabei „allfällige ausständige Domain-Rechnungen“, bei einer Agentur, die nicht mehr zahlt, also deren offene nic.at-Rechnungen. Bei einer einzelnen Domain sind das überschaubare Beträge, aber du solltest es wissen, bevor du unterschreibst.
Ist die Agentur erreichbar, aber unwillig, ist die Reihenfolge klar: erst reden, dann schreiben, dann Wartestatus. nic.at ist laut AGB ausdrücklich keine Schlichtungsstelle, bietet aber an, die Domain für einen Monat in den Wartestatus zu setzen, einmal um einen Monat verlängerbar. In dieser Zeit kann die Agentur die Domain zwar weiter nutzen, aber nicht an Dritte übertragen. Dafür bescheinigst du deine Ansprüche schriftlich, etwa mit dem Auftrag, den Rechnungen und dem Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass die Domain für deinen Betrieb registriert wurde. Ob das reicht, prüft nic.at. Ob der Wartestatus etwas kostet, sagen die Dokumente nicht.
Ist die Agentur weg, aufgelöst oder antwortet grundsätzlich nicht, bleibt der zweite Weg aus Punkt 3.6: „die Vorlage einer rechtswirksamen und in Österreich vollstreckbaren Entscheidung eines Gerichts oder Schiedsgerichts“. Dafür brauchst du anwaltliche Hilfe, und vorher zwei Hinweise.
Ein Unterlassungsurteil bringt dir die Domain nicht zurück. Was du stattdessen einklagen kannst, klärt die Kanzlei, und das ist heikler, als es klingt. nic.at warnt auf seiner Seite zum Domainrecht: „Der große Irrtum: gewonnenes Gerichtsverfahren bedeutet nicht Domain-Zuschlag bzw. -Erhalt!“ Unterlassung heißt Löschung, und nach der Löschung ist die Domain nach dem Prinzip first come, first served wieder frei für alle. Der Tipp der nic.at-Rechtsabteilung lautet deshalb: außergerichtliche Einigung auf Inhaberwechsel.
Dazu kommt eine offene Rechtsfrage. 2004 ging es vor dem Obersten Gerichtshof um einen Mitarbeiter eines EDV-Dienstleisters, der die .com-Adresse zum Markennamen der Kundin auf sich registriert hatte (4 Ob 42/04m).
Ob ein Anspruch auf Übertragung besteht oder wie in Deutschland zu verneinen ist, „hatte der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht zu entscheiden“. Zugesprochen bekam die Kundin dem Grunde nach die Kosten ihres WIPO-Verfahrens, des Schiedsverfahrens für .com-Adressen, als Rettungsaufwand. Der Fall ist nicht deiner, die Domain war dort ohne Auftrag gegriffen worden, aber er zeigt, dass der Gerichtsweg lang und sein Ausgang offen ist.
OGH 16.03.2004, 4 Ob 42/04m, Entscheidungstext; der Rechtssatz RS0118744 dazu betrifft die WIPO-Kosten. Abgerufen im Rechtsinformationssystem des Bundes am 15. September 2026. nic.at, „Domainrecht“: über 2.000 dokumentierte Streitfälle in 25 Jahren, rund 20 Prozent davon vor Gericht.
Praktisch heißt das: Die Zustimmung der Agentur erspart dir jeden Prozess. Wenn die Agentur noch existiert, ist es fast immer günstiger, ihr für die Unterschrift entgegenzukommen, als zu klagen. Und wenn sie nicht mehr existiert, ist die erste Frage, wer sie rechtlich vertritt oder beerbt. Der OGH behandelt eine Domain als „Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche“ gegenüber nic.at, und diese Ansprüche sind pfändbar. Sie sind also Vermögen der Agentur, und wer über dieses Vermögen verfügt, muss zustimmen. Was das Feld registrant rechtlich bedeutet, haben wir im Artikel über versteckte Kosten ausführlich beschrieben.
OGH, Rechtssatz RS0124636 (3 Ob 287/08i vom 25.03.2009, zuletzt bestätigt in 3 Ob 32/25i vom 24.06.2025), abgerufen im Rechtsinformationssystem des Bundes am 15. September 2026.
Fall 3: Im Whois steht „data not disclosed“
Zeigt das Whois beim Registrant keine Daten, ist eine natürliche Person eingetragen. Das kann dein eigener Name sein, wenn du als Einzelunternehmer:in ohne Firmenbucheintrag registriert hast. Es kann aber auch die Person hinter der Agentur sein, oder jemand aus dem damaligen Team, angemeldet über ein privates Konto. Von außen siehst du den Unterschied nicht.
Drei Wege führen weiter:
- Der Registrar aus dem Whois. Er sieht die Inhaberdaten und weiß, ob die Domain direkt bei ihm oder über einen Reseller läuft. Das ist der schnellste Weg.
- nic.at selbst. Als Inhaber:in kannst du jederzeit die hinterlegten Whois-Daten und ein Domain-Zertifikat anfordern, kostenlos, oder per E-Mail an service@nic.at eine Übersicht aller Domains verlangen, die auf deine Firmendaten registriert sind. Kommt dabei nichts, bist du vermutlich nicht eingetragen. nic.at warnt aber, dass schon eine abweichende Schreibweise der Firmendaten die Abfrage leer laufen lässt. Frag deshalb mit allen Schreibweisen, die je auf einer Rechnung standen.
- Ein Auskunftsbegehren. Laut Whois-Policy erhalten „nur Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen können“, Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. nic.at nennt dabei ausdrücklich Personen und deren Anwält:innen, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten melden.
Weißt du dann, wer eingetragen ist, bist du in Fall 1 oder Fall 2. Stellt sich heraus, dass du selbst eingetragen bist und nur die Zugänge fehlen: Fall 1, Authinfo oder Token. Steht eine Privatperson aus der Agentur drin: Fall 2, mit einem Unterschied. Eine natürliche Person wird nicht aufgelöst, aber sie kann sterben. Was dann mit dem Domainvertrag passiert, regeln die nic.at-Dokumente nicht. Nach allgemeinem Erbrecht dürfte er wie andere Verträge im Nachlass landen, und das ist ein Fall für die Kanzlei.
Die Fristenkette: 21 Tage bis offline, 51 Tage bis zum Widerruf
Jetzt zu dem Teil, der ab 1. Oktober 2026 neu ist. Stellt nic.at bei der Überprüfung Unstimmigkeiten fest, läuft laut FAQ eine feste Kette ab. Die Tage haben wir aus dem Wortlaut zusammengezählt, sie sind Frühestwerte. Die Fristen selbst stehen so bei nic.at, in der FAQ, nicht in den AGB.
| Tag | Was passiert | Wortlaut nic.at |
|---|---|---|
| 0 | Erste Aufforderung. Bei Registrar-Domains an den Registrar, der dich kontaktiert. | „haben Sie 14 Tage Zeit“ |
| 14 | Zweite Aufforderung von nic.at, jetzt zusätzlich direkt an die hinterlegte Inhaberadresse. | „eine zusätzliche Aufforderung mit einer letzten Frist von sieben Tagen“ |
| 21 | Status serverHold: Website und E-Mail sind tot, der Vertrag besteht noch. | „werden wir Ihre Domain im DNS deaktivieren“ |
| 51 | Widerruf: nic.at kündigt den Domainvertrag. | „wird die Domain widerrufen, d.h. wir kündigen den Domainvertrag“ |
| rund 107 | Löschung, danach ist die Domain für alle frei. | „löschen nach ca. acht Wochen die Domain“ |
nic.at, FAQ „NIS 2 und NISG 2026“, Abschnitt „Welche Fristen gelten für die Übermittlung der Nachweise?“, abgerufen am 15. September 2026. Die Tageszählung ist unsere Addition: 14 plus 7 plus 30 Tage, dann rund acht Wochen. nic.at nennt weder die Summen noch einen exakten Ausführungszeitpunkt, „nach insgesamt 21 Tagen“ ist der früheste Termin.
Der Satz, der die Tabelle trägt, steht in derselben FAQ: Kommst du der Mitwirkungspflicht nicht oder zu spät nach, kannst du die Domain verlieren, „auch wenn Ihre Daten korrekt und vollständig sind“. Es geht also nicht darum, ob deine Daten stimmen. Es geht darum, ob jemand antwortet.
Zurück zur Zustellung. Läuft deine Domain über eine Agentur, die nicht mehr reagiert, kontaktiert nic.at zuerst den Registrar und nach 14 Tagen zusätzlich die Adresse, die bei nic.at als Inhaberkontakt hinterlegt ist. Sind das deine eigenen, aktuellen Daten, siehst du die zweite Aufforderung und hast noch sieben Tage. Ist es die Adresse der Agentur oder eine veraltete, liest beide Aufforderungen niemand.
Das ist unsere Ableitung aus den zwei AGB-Punkten und der FAQ, nic.at beschreibt diesen Fall nirgends. Aber die Logik lässt keinen anderen Schluss zu: Frühestens nach 21 Tagen ist deine Website offline, frühestens nach 51 Tagen ist die Domain gekündigt, und du hast keine einzige Zeile davon gesehen. Ob du bei einer Registrar-Domain die Nachweise an der Agentur vorbei direkt bei nic.at einreichen kannst, sagt die FAQ nicht, sie verweist dich an den Registrar. Im Zweifel: Kundenservice anrufen.
Dazu kommt ein zweiter Mechanismus, der schon länger gilt und ohne NISG auskommt. Stellt die Agentur ihr Hosting ein und trägt die Domain aus ihren Nameservern aus, also aus den Einträgen, die sagen, wo Website und E-Mail liegen, ist das eine sogenannte Zone-Löschung. nic.at schreibt dann die eingetragene Person an und gibt „vier Wochen Zeit, neue Nameserver-Daten zu schicken. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist oder ist der Inhaber nicht erreichbar, kann die Domain gelöscht werden“. Auch dieses Schreiben geht an die hinterlegte Adresse.
Ein Frühwarnzeichen gibt es: Bekommst du plötzlich eine Rechnung direkt von nic.at, obwohl bisher immer die Agentur abgerechnet hat, hat der Registrar, oft der, über den die Agentur arbeitet, als Rechnungsempfänger einen Verrechnungsrücktritt gemacht. Das darf er laut FAQ „jederzeit und ohne Ihre Zustimmung“. Die Rechnung ist echt, bezahl sie, und nimm sie als Signal, dass du dich um den Rest kümmern musst. Ob sie echt ist, prüfst du laut FAQ an zwei Merkmalen: Die IBAN stimmt mit der im Impressum von nic.at überein, und elektronische Rechnungen kommen von rechnung@nic.at. Die Verifizierungs-Mails zum NISG kommen immer von der Absender-Domain nic.at.
Bei uns steht dein Name im Whois
Domain und Hosting laufen auf deinen Betrieb, alle Zugänge bekommst du bei der Übergabe. Onepager um 499 Euro, Unternehmensseite um 899 Euro, Festpreis, kein Abo.
Preise ansehenWas nic.at für dich tut, und was nicht
Viele rufen als Erstes bei nic.at in Salzburg an und erwarten, dass die Vergabestelle die Sache richtet. Das kann nic.at nicht, und es sagt das auch: Bei Streit muss eine Einigung „eigenständig zwischen den Parteien gefunden werden“. Was du von nic.at bekommst, ist trotzdem eine ganze Menge:
- die Whois-Abfrage, kostenlos, und auf Anfrage die vollständigen hinterlegten Daten deiner Domain, wenn du Inhaber:in bist
- eine Übersicht aller Domains, die auf deine Firmendaten registriert sind, per E-Mail an service@nic.at
- den Bestätigungs-Token für den Registrarwechsel, wenn der alte Registrar die Authinfo nicht herausgibt
- den Wartestatus, der die Weitergabe der Domain an Dritte sperrt, solange ihr streitet
- die Umsetzung einer Einigung oder einer vollstreckbaren Entscheidung als Inhaberwechsel
Was nic.at nicht tut: Rechte prüfen, vermitteln, die Domain von sich aus umschreiben, weil du beweisen kannst, dass du sie bezahlt hast. Der Wartestatus schützt außerdem nur vor der Weitergabe, nicht vor einer Kündigung.
Eine eingetragene Agentur kann die Domain trotz Wartestatus kündigen. Dann ist sie rund acht Wochen gesperrt, mit dem Vermerk „Pending Delete“, und danach frei. Innerhalb dieser Sperrfrist kann die Agentur als Inhaberin die Kündigung widerrufen, du selbst nicht. Danach zählt nur noch, wer zuerst registriert. Und noch ein Detail aus der FAQ: Ein Registrar-Transfer hebt eine Kündigung per Ablauf automatisch auf. Wer die Authinfo hat, kann eine Kündigung per Ablauf also mit dem Transfer stoppen. Für eine Kündigung per sofort sagen die Dokumente das nicht.
Der Kundenservice ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter +43 662 46 69 840 und service@nic.at erreichbar. Datenänderungen dauern bei nic.at direkt „im Regelfall einen bis maximal drei Werktage“, Änderungen über Registrare werden sofort wirksam.
Nach der Domain: Hosting und Redaktionssystem
Die Domain ist der Teil, den du nicht neu bauen kannst, deshalb steht sie zuerst. Alles andere lässt sich ersetzen, aber die Reihenfolge entscheidet, ob dabei etwas kaputtgeht.
- Domain sichern, wie oben beschrieben. Erst wenn du Inhaber:in bist und die Domain bei deinem eigenen Registrar liegt, geht es weiter.
- Nameserver und Postfächer prüfen. Zeigt die Domain auf die Nameserver der Agentur, hängen dort auch deine E-Mail-Adressen. Stellt die Agentur den Betrieb ein, sind sie weg. Lass die Postfächer beim neuen Anbieter anlegen und die Mail-Einträge umstellen, bevor irgendwer beim alten kündigt.
- Die Website sichern. Auch ohne Zugang zum Redaktionssystem lässt sich eine Seite von außen kopieren: Texte, Bilder, Struktur. Das ersetzt keine Originaldateien, aber es rettet die Inhalte. Wer die Seite ohnehin neu baut, braucht mehr nicht.
- Alten Anbieter erst nach dem Umzug kündigen. Vorher nicht, sonst erlebst du die Zone-Löschung aus dem vorigen Abschnitt am eigenen Betrieb.
Ob du Design und Code der alten Seite überhaupt weiterverwenden darfst, ist eine eigene Frage. Nach dem WKO-Muster für Agenturverträge bleibt das Eigentum bei der Agentur, und die Herausgabe der offenen Dateien ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Was das heißt, steht im Artikel über versteckte Kosten, Fallen 2 und 3. Kurz gesagt: Die Domain kannst du zurückholen. Die Website baust du in den meisten Fällen neu.
Beim nächsten Auftrag: die Liste fürs erste Gespräch
Alles oben ist Reparatur. Vorbeugen ist billiger, und es passt auf eine Liste, die du beim nächsten Webprojekt in der ersten Besprechung abarbeitest:
- Registrant ist dein Betrieb, mit Firmenbuch- oder Vereinsnamen samt Rechtsform. Nicht die Agentur, nicht deren Geschäftsführung, nicht dein Neffe.
- Kontaktadresse ist eine allgemeine Firmenadresse, etwa office@deinefirma.at und die Nummer der Zentrale. nic.at empfiehlt das selbst, weil diese Daten ab Oktober 2026 bei Firmen öffentlich sind. Dazu kommt: Eine persönliche Adresse geht mit der Person, wenn sie den Betrieb verlässt.
- Telefonnummer bei nic.at hinterlegt. Bei bestehenden Domains ab 1. Oktober 2026 Pflicht. Frag deinen Registrar, ob sie eingetragen ist.
- Rechnung des Registrars geht an dich, nicht an die Agentur. Bei nic.at selbst ist laut AGB immer der Registrar Rechnungsempfänger, das kannst du nicht ändern. Aber die letzte Zahlungserinnerung schickt nic.at laut FAQ immer an die eingetragene Person, also an deine hinterlegte Adresse. Deshalb muss die stimmen.
- Whois-Auszug nach der Registrierung anfordern und ablegen. Ein Blatt, das im Streitfall mehr zählt als der Auftrag.
- Zugänge bei der Übergabe: Registrar-Konto, Hosting, Redaktionssystem, jeweils auf deine Adresse. Wer sie dir nicht gibt, sollte dir sagen können, warum.
Wer mehr Sicherheit will, kann bei nic.at ein Security-Lock aktivieren: Dann wird jede Änderung an der Domain erst ausgeführt, wenn du sie per E-Mail-Link bestätigst, auch wenn der Registrar sie beauftragt hat. Das kostet 250 Euro netto im Jahr und erlischt bei einem Inhaberwechsel automatisch. Für einen Betrieb, dessen Geschäft an der Erreichbarkeit hängt, kann sich das rechnen. Für die meisten Kleinbetriebe reicht die Liste oben.
Wie wir es halten: Domain und Hosting laufen bei uns von Anfang an auf den Namen der Kund:innen, wir bekommen Zugang, nicht Eigentum. Bei der Übergabe bekommst du alle Zugangsdaten, und der Whois-Eintrag zeigt deinen Betrieb. Wir machen das nicht aus Edelmut. Wir hören in Erstgesprächen immer wieder den anderen Fall: Die Zugangsdaten hat niemand mehr, und wer die Seite damals gebaut hat, weiß keiner mehr.
Häufige Fragen
Wem gehört meine .at-Domain wirklich?
Der Person oder Firma, die bei nic.at im Feld registrant eingetragen ist. Nur sie ist Vertragspartnerin von nic.at und darf über die Domain verfügen. Wer nur bezahlt oder als technischer Kontakt eingetragen ist, hat laut nic.at keine Rechte an der Domain. Wer die Website gebaut hat, ebenso wenig, solange er oder sie nicht selbst als registrant steht. Bei Firmen und Vereinen zählt die Organisation im Whois, eine zusätzlich genannte Person ist nur Ansprechperson.
Meine Agentur meldet sich nicht mehr. Wie bekomme ich die Domain zurück?
Zuerst das Whois abfragen. Steht dein Betrieb als registrant, forderst du beim Registrar aus dem Whois die Authinfo an und ziehst zu einem neuen Registrar um. Schweigt er, fordert der neue Registrar bei nic.at einen Bestätigungs-Token an, gültig 21 Tage. Steht die Agentur als registrant, geht es nur mit ihrer Zustimmung zum Inhaberwechsel oder mit einer in Österreich vollstreckbaren Entscheidung eines Gerichts oder Schiedsgerichts. Bis dahin sichert der Wartestatus, dass die Domain nicht an Dritte weitergegeben wird.
Die Agentur gibt die Authinfo nicht heraus, weil noch eine Rechnung offen ist. Darf sie das?
Nein. nic.at schreibt in seiner FAQ ausdrücklich, dass der aktuelle Registrar die Authinfo bekannt geben muss, „auch wenn z. B. noch alte Rechnungen offen sind“. Reagiert er trotzdem nicht, kann dein neuer Registrar bei nic.at einen Bestätigungs-Token anfordern, der laut FAQ „Ihnen per E-Mail“ zugeschickt wird. Welche Adresse das ist, sagt die FAQ nicht, wir gehen von der bei nic.at hinterlegten Inhaberadresse aus. Prüf deshalb vorher, ob das deine Adresse ist und nicht die der Agentur.
Die Agentur ist insolvent oder aufgelöst. Was passiert mit der Domain?
Ist die Agentur als Inhaberin eingetragen, hängt der Domainvertrag an ihr. Der OGH behandelt eine Domain als Gesamtheit der Ansprüche gegenüber nic.at, und die sind pfändbar, also Vermögen der Agentur. Wie das im Insolvenzverfahren konkret läuft, regeln die nic.at-Dokumente nicht. Wer die Domain übernehmen will, braucht die Zustimmung der Person, die die Agentur rechtlich vertritt, und übernimmt laut nic.at-Formular offene Domain-Rechnungen mit. Stellt die Agentur nur das Hosting ein, droht unabhängig davon die Zone-Löschung mit vier Wochen Frist.
Was kostet ein Inhaberwechsel bei nic.at und wie lange dauert er?
Auf der Preisseite von nic.at steht kein eigener Preis für den Inhaberwechsel oder den Registrarwechsel. Dort stehen nur 68 Euro netto für eine Neuregistrierung samt erstem Jahr und 34 Euro netto je Folgejahr, jeweils für Domains direkt bei nic.at. Was dein Registrar dafür verlangt, ist seine Preisgestaltung. Datenänderungen dauern bei nic.at laut FAQ einen bis maximal drei Werktage, wenn die Unterlagen fehlerfrei sind, Änderungen über Registrare werden sofort wirksam. Das unterschriebene Formular gilt zwei Monate.
Was ändert sich am 1. Oktober 2026 für meine Domain?
Drei Dinge. Das NISG 2026 und die nic.at-AGB Version 4.0 gelten ab diesem Tag, und zu jeder Domain gehört dann eine Telefonnummer, auch nachträglich. Bei Firmen und Vereinen stehen Telefonnummer und E-Mail-Adresse ab dann sichtbar im Whois. Und nic.at darf Nachweise verlangen, wenn Inhaberdaten unstimmig wirken: Wer darauf nicht reagiert, riskiert frühestens nach 21 Tagen die Abschaltung und nach weiteren 30 Tagen den Widerruf. Ohne Aufforderung musst du nichts schicken.
Kann ich die Domain während des Wartestatus weiter nutzen?
Ja, wer eingetragen ist, kann sie laut nic.at-AGB „uneingeschränkt nutzen oder auch kündigen“. Gesperrt ist nur die Übertragung an Dritte, die nicht am Streit beteiligt sind. Wartestatus 1 gilt einen Monat und lässt sich einmal um einen Monat verlängern, danach nicht mehr für denselben Streitfall. Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, sperrt Wartestatus 2 die Weitergabe mindestens so lange, wie der Prozess anhängig ist. Aufgehoben wird der Wartestatus jederzeit auf gemeinsamen Antrag beider Seiten.
Fazit: ein Feld, drei Fälle, ein Datum
Wem eine .at-Domain gehört, steht in einem Feld, und dieses Feld liest du in zwei Minuten. Bist du eingetragen, ist der Rest Verwaltung: Authinfo, notfalls Token, neuer Registrar. Ist die Agentur eingetragen, brauchst du ihre Zustimmung, und die bekommst du eher mit einem Gespräch als mit einem Anwaltsbrief. Steht nichts drin, findest du über den Registrar oder nic.at heraus, in welchem der beiden Fälle du bist.
Das Datum ist der 1. Oktober 2026. Ab dann kann eine Aufforderung, die niemand liest, drei Wochen später deine Website abschalten. Wer seine Domain heute noch über eine Agentur laufen hat, die nicht antwortet, sollte den Whois-Eintrag nicht nächstes Jahr prüfen, sondern diese Woche. Und wer gerade eine neue Website beauftragt, nimmt die Liste von oben mit ins erste Gespräch. Wenn du dabei Hilfe willst, schreib uns, wir sehen uns den Whois-Eintrag gemeinsam an.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Alle Zitate stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, abgerufen am 15. September 2026. Das sind die AGB der nic.at GmbH, Version 4.0, der nic.at-FAQ „NIS 2 und NISG 2026“, der nic.at-FAQ „Domain-Inhaber“, der Whois-Policy, der Seite „Domainrecht“ und dem Rechtsinformationssystem des Bundes (4 Ob 42/04m und Rechtssatz RS0124636). Die Fristen der Verifizierung stehen in der FAQ von nic.at, nicht in den AGB, und können sich ändern. Ob und wie sie in deinem Fall greifen, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel fragst du eine:n Anwält:in oder den Kundenservice von nic.at.
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