Website-PlanungAblauf
· 12 Min. Lesezeit · Von OneDaySite

Website erstellen lassen: der Ablauf Schritt für Schritt

Wer eine Website erstellen lässt, durchläuft im Kern sieben Schritte, vom Briefing über Angebot, Kick-off, Inhalte, Umsetzung und Korrektur bis zum Livegang. Den Zeitplan bestimmt vor allem, wann Texte, Fotos, Logo und Zugangsdaten beim Anbieter liegen. Deshalb rechnen wir unsere 7 Tage, bis die Website online ist, erst ab dem Moment, in dem deine Inhalte vollständig hochgeladen sind. Das meiste davon kannst du vorbereiten, bevor du die erste Anfrage schickst.

Aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einer Werkbank zwischen Hobel, Werkzeugkiste und Laptop, Sinnbild für das Briefing, bevor man eine Website erstellen lässt
Was deine Website leisten soll, passt auf eine einzige Seite im Notizbuch.

Website erstellen lassen: der Ablauf auf einen Blick

Die Schritte heißen bei jedem Anbieter etwas anders, laufen aber in derselben Reihenfolge ab. Den Designentwurf zeigen manche schon vor dem Auftrag, so wie wir mit der kostenlosen Design-Vorschau, andere erst nach dem Kick-off.

SchrittDein PartWas die Dauer bestimmt
1. BriefingZiel, Leistungen, Beispiele und Budget aufschreibennur du
2. Erstgespräch und AngebotFragen stellen, Angebot prüfen und unterschreibenwie viele Angebote du vergleichst
3. Kick-off nach dem AuftragZugänge zu Domain und alter Website bereithaltenob die Zugangsdaten auffindbar sind
4. InhalteTexte, Fotos, Logo und Pflichtangaben vollständig liefernfast nur du
5. Umsetzungfür Rückfragen erreichbar seinUmfang und Auslastung des Anbieters
6. Korrektur und FreigabeÄnderungen gesammelt in einer Liste meldenwie gebündelt du rückmeldest
7. Livegangfreigeben und eine Testanfrage schickenob der Zugang zur Domain da ist

Vor der Anfrage: das Website-Briefing auf einer Seite

Ein Briefing ist eine kurze schriftliche Beschreibung deines Vorhabens. Schickst du allen Anbietern dasselbe, gehen ihre Angebote von denselben Angaben aus und lassen sich vergleichen, und im Erstgespräch bleibt Zeit für deine Fragen. Diese sechs Punkte gehören hinein:

  1. Ziel. Was sollen Besucher:innen tun, nachdem sie deine Seite gesehen haben? Anrufen, eine Anfrage schicken, einen Termin buchen oder ins Geschäft kommen.
  2. Leistungen. Was bietest du an, und welche Leistung bringt dir das meiste Geschäft? Sie bekommt auf der Seite den meisten Platz.
  3. Kund:innen. Wer soll dich finden, Privatleute oder Firmen, aus welcher Gegend und mit welchen Fragen vor dem ersten Anruf?
  4. Umfang. Eine Seite oder mehrere? Wenn du unsicher bist, hilft dir der Artikel Onepager oder mehrseitige Website mit sechs Fragen bei der Entscheidung.
  5. Beispiele. Zwei oder drei Websites, die dir gefallen, mit je einem Satz, was dir daran gefällt. Sie müssen nicht aus deiner Branche sein.
  6. Budget und Termin. Eine Obergrenze und das Datum, an dem die Seite spätestens online sein muss, etwa wegen einer Eröffnung oder einer Messe.

Ob du die Seite überhaupt machen lassen oder lieber selbst bauen willst, klärt der Vergleich Website selbst erstellen oder erstellen lassen? mit einer Tabelle zu vier Wegen.

Erstgespräch und Angebot: was schriftlich drinstehen muss

Was „Website erstellen lassen“ umfasst, ist nirgends festgelegt. Ein Paket um ein paar hundert Euro kann genauso heißen wie eines im fünfstelligen Bereich, und was im Preis enthalten ist, erfährst du verlässlich nur aus dem schriftlichen Angebot. Diese Punkte sollten darin stehen:

In unseren Paketen sind Design-Vorschau, mobile Ansicht, Grundoptimierung für Google, ein eigenes Redaktionssystem zum Selbstpflegen und eine Korrekturrunde enthalten. Domain und Hosting zahlst du direkt bei deinem Anbieter, rund 10 bis 15 Euro im Jahr für die Domain und 5 bis 20 Euro im Monat für das Hosting. Die Hälfte des Preises ist bei Auftrag fällig, die andere bei der Übergabe.

Zwölf Fragen zu Nutzungsrechten, Abbruch und AGB, die du vor der Unterschrift stellen solltest, stehen in Versteckte Kosten beim Website erstellen lassen. Was Websites in Österreich allgemein kosten, zeigt Website-Kosten in Österreich.

Kick-off nach dem Auftrag: erst die Zugänge klären

Nach dem Auftrag folgt ein Gespräch über Gestaltung, Farben und die Wirkung, die deine Seite haben soll. Im selben Termin wird das Organisatorische geklärt, vor allem, wer auf Domain und Hosting zugreifen kann, denn ohne Zugang zur Domain kann am Ende niemand die neue Seite unter deiner Adresse veröffentlichen. Kläre vor dem Kick-off, wo diese Zugangsdaten liegen:

Wer sich mit einer alten Website bei uns meldet, hat die Zugangsdaten oft nicht mehr und weiß nicht, wer die Seite damals gebaut hat. Liegt die Domain bei jemand anderem und du hast keinen Zugang, kann die neue Seite erst darauf laufen, wenn das geklärt ist. Wie das je nach Fall abläuft, steht in Domain gehört der Agentur? So holst du sie zurück.

Inhalte für die Website: die Liste zum Abhaken

Bei den Inhalten kann der Anbieter am wenigsten beschleunigen, weil sie von dir kommen. Fehlen die Texte, steht an ihrer Stelle Blindtext, und „Lorem ipsum“ hat noch keiner Tischlerei einen Auftrag gebracht. Diese Inhalte brauchst du, jeweils in der Form, die am wenigsten Nacharbeit macht:

InhaltBeste FormDarauf achten
TexteWord- oder Google-Docs-Datei, je Seite oder Abschnitt mit ÜberschriftTexte von der alten Website musst du nicht abtippen. Schreib dazu, welche bleiben sollen.
FotosOriginaldateien in voller GrößeKeine Screenshots und keine Bilder aus Messenger-Chats, die beim Versenden verkleinert werden.
Bildrechteeigene Fotos oder Bilder mit einer Lizenz, die die Nutzung auf Websites erlaubtBilder aus der Google-Suche darfst du nicht ohne Erlaubnis verwenden.
LogoVektordatei, also SVG, EPS oder PDF aus dem GrafikprogrammEin kleines JPG wird auf großen Bildschirmen unscharf.
ImpressumAngaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz und Offenlegung nach § 25 Mediengesetz, Liste unter der TabelleFirmenbuch- und UID-Nummer nur, wenn du welche hast.
KontaktTelefon, E-Mail, Adresse und ÖffnungszeitenGenau so schreiben, wie es im Google-Unternehmensprofil steht.
VerlinkungenListe der AdressenGoogle-Unternehmensprofil, Social Media, Buchungs- oder Shopsystem.

Schick Fotos in voller Größe und frag im Angebot nach, ob der Anbieter sie für die Website verkleinert. Bei Seiten, die wir übernehmen, liegt eine lange Ladezeit fast immer an Bildern, die so hochgeladen wurden, wie sie aus der Kamera kamen.

Hand sortiert ausgedruckte Fotos von Pflanzen und Gebäuden auf einem Holztisch, Auswahl der Bilder für die Inhalte der neuen Website
Die Auswahl der Fotos liegt bei dir, in voller Größe und mit den nötigen Rechten.

Für das Impressum verlangt § 5 des E-Commerce-Gesetzes Angaben, die nur du liefern kannst:

Dazu kommt die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz. Für eine Website, die nur deinen Betrieb vorstellt, genügen dort Name oder Firma, Wohnort oder Sitz und gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, und die Offenlegung darf gemeinsam mit den Angaben nach § 5 im selben Impressum stehen. Beide Pflichten liegen bei der Person oder Firma, die die Seite betreibt, also bei dir. Der Anbieter kann die Angaben nur so vollständig einbauen, wie du sie lieferst.

Erst sehen, dann Inhalte sammeln

Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch. In 24 Stunden hast du deine kostenlose Design-Vorschau, und erst wenn dir die Richtung gefällt, lädst du deine Inhalte hoch.

Vorschau anfragen

Korrektur und Freigabe: so gibst du Rückmeldung

Ist die Seite gebaut, bekommst du sie zum Prüfen, bevor sie unter deiner Domain erscheint. Wie viele Korrekturrunden inklusive sind, steht im Angebot, bei uns ist es eine. Diese fünf Punkte machen deine Rückmeldung für den Anbieter eindeutig:

  1. Eine Person entscheidet. Reden Partner:in, Team oder Steuerberatung mit, sammelt eine Person alle Anmerkungen und schickt sie gemeinsam ab.
  2. Eine Liste statt vieler Mails. Nummeriere jede Änderung und schreib dazu, wo sie steht, etwa „Leistungen, zweiter Absatz“. Mach zu jeder Stelle einen Screenshot und markiere, was sich ändern soll.
  3. Erst die Fakten. Prüf zuerst Telefonnummer, Preise, Öffnungszeiten und Leistungen, danach Farben und Formulierungen.
  4. Am eigenen Handy prüfen. Öffne die Seite auch unterwegs, denn am Bürorechner mit Kabelanschluss wirkt auch eine langsame Seite schnell.
  5. Fristen kennen. Manche Verträge werten Schweigen als Freigabe. In der Muster-AGB des WKO-Fachverbands Werbung und Marktkommunikation gilt ein Entwurf nach drei Werktagen ohne Rückmeldung als genehmigt. Das Muster ist unverbindlich, prüf deshalb die Frist in deinem eigenen Vertrag.

Nach der Freigabe gilt die Seite als abgenommen. Was du danach ändern willst, erledigst du im Redaktionssystem selbst oder beauftragst es eigens.

Tischler in seiner Werkstatt notiert mit einem Bleistift Anmerkungen auf einem Zettel, vor ihm ein aufgeklappter Laptop, Sinnbild für die Rückmeldung zum Website-Entwurf
Anmerkungen gehören auf eine Liste, nummeriert und mit der Stelle, an der sie stehen.

Livegang: was am letzten Tag geprüft wird

Mit dem Livegang zeigt deine Domain auf die neue Seite. Die folgenden Punkte kannst du großteils selbst nachprüfen, am besten noch am selben Tag:

  1. Adresse und Verschlüsselung. Die Seite öffnet sich mit und ohne „www“, die Adresse beginnt mit https, und der Browser warnt nirgends mit „Nicht sicher“.
  2. Weiterleitungen. Gibt es Adressen deiner alten Seite wie /leistungen oder /kontakt nicht mehr, braucht jede davon eine dauerhafte Weiterleitung auf die passende neue Seite. Google empfiehlt dafür in seiner Anleitung zu Website-Umzügen serverseitige permanente Weiterleitungen. Ohne sie landen Besucher:innen aus alten Suchergebnissen und Links auf einer Fehlerseite.
  3. Pflichtseiten. Impressum und Datenschutzerklärung sind von jeder Seite aus erreichbar.
  4. Kontaktformular. Schick eine echte Testanfrage und schau, ob sie in deinem Postfach ankommt, auch im Spam-Ordner.
  5. Telefon und Adresse. Am Handy lässt sich die Nummer antippen, und die Adresse führt in der Karten-App zum richtigen Ort.
  6. Search Console. Die Sitemap der neuen Seite ist in der Google Search Console eingereicht, sofern der Anbieter das nicht übernimmt.
Frau hängt an einer blau gestrichenen Holztür ein Holzschild mit der Aufschrift „Welcome, we are open“ auf, Sinnbild für den Livegang einer neuen Website
Nach dem Aufsperren wird geprüft, ob Formular und Pflichtseiten funktionieren.

Wie lange dauert es, eine Website erstellen zu lassen?

Bei unserer Marktübersicht für das Burgenland im September 2026 nannten mehrere Anbieter zwei bis vier Wochen für eine Homepage, eine Zusage unter einer Woche fand sich dort nicht. Die Preise und Zeitangaben aus dieser Erhebung stehen in Homepage erstellen lassen im Burgenland.

Solche Angaben halten nur, wenn die Inhalte rechtzeitig kommen. Ein Anbieter kann zusagen, wie schnell er baut, aber nicht, wann Texte und Fotos bei ihm sind. Wir nennen deshalb zwei getrennte Termine, die kostenlose Design-Vorschau in 24 Stunden und die fertige Website 7 Tage, nachdem deine Inhalte vollständig im Portal liegen. Live geht sie erst nach deiner Freigabe. Unseren Ablauf in sechs Schritten, vom kostenlosen Erstgespräch bis zum Livegang, zeigt die Prozess-Übersicht.

Hast du Briefing, Zugangsdaten und Inhalte schon vor dem Kick-off beisammen, kann die Umsetzung bei jedem Anbieter direkt nach dem Auftrag beginnen.

Häufige Fragen

Was muss ich liefern, wenn ich eine Website erstellen lasse?

Texte, Fotos in Originalgröße mit den nötigen Rechten, dein Logo am besten als Vektordatei, die Angaben für Impressum und Offenlegung und die Links, die auf der Seite stehen sollen. Dazu kommen die Zugangsdaten zu Domain und alter Website. Ob du die Texte selbst schreibst oder der Anbieter, legt das Angebot fest.

Was gehört in ein Briefing für eine Website?

Ein Website-Briefing beschreibt auf einer Seite das Ziel der Website, deine Leistungen und welche davon am wichtigsten ist, deine Kund:innen und den Umfang. Dazu kommen zwei oder drei Beispielseiten, die dir gefallen, ein Budget und der späteste Termin. Schickst du allen Anbietern dasselbe Briefing, lassen sich ihre Angebote vergleichen.

Welche Leistungen sind beim Website erstellen lassen inklusive?

Das ist nicht einheitlich geregelt, es zählt nur, was schriftlich im Angebot steht. Prüf dort Seitenzahl, Handy-Darstellung, Grundlagen für Google, ob du Inhalte selbst ändern kannst, die Zahl der Korrekturschleifen, wer Texte und Fotos liefert und wer Domain und Hosting bestellt. Bei uns sind Design-Vorschau, mobile Ansicht, Grundoptimierung für Google, ein Redaktionssystem und eine Korrekturrunde enthalten.

Muss ich die Texte für meine Website selbst schreiben?

Das hängt vom Angebot ab. Manche Anbieter schreiben Texte als eigene Leistung, bei anderen lieferst du sie. Bei uns lieferst du die Texte, und deine bestehende Website kann dafür die Grundlage sein. Für den Anfang hilft es, aufzuschreiben, was du am Telefon erklärst, wenn jemand fragt, was du eigentlich machst.

Wem gehört die Website, wenn sie fertig ist?

Das regelt dein Vertrag. Nach der Muster-AGB des WKO-Fachverbands Werbung und Marktkommunikation erwirbst du mit der Zahlung ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, die Leistungen bleiben Eigentum der Agentur. Lass dir deshalb zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte schriftlich geben und sorg dafür, dass du bei der Registrierungsstelle als Inhaber:in der Domain eingetragen bist, für .at-Domains ist das nic.at. Bei uns gehört dir die Website vollständig und dauerhaft.

Kann meine alte Website die Grundlage für die neue sein?

Ja. Texte, Fotos und Aufbau der alten Seite sind ein brauchbarer Ausgangspunkt, sofern du an den Bildern die Rechte hast. Beim Wechsel braucht jede alte Adresse, die es nicht mehr gibt, eine dauerhafte Weiterleitung auf die passende neue, sonst laufen Links und Google-Einträge ins Leere.

Fazit: vorbereitet anfragen, schneller online

Beim Website erstellen lassen hängt das Tempo an den Schritten, die bei dir liegen. Bevor du anfragst, schreib das Briefing auf eine Seite, sammle Texte, Fotos, Logo und Impressumsangaben und kläre, wer Zugang zu deiner Domain hat. Wenn du dann sehen willst, wie deine Seite aussehen könnte, schreib uns kurz, die Design-Vorschau kostet nichts.

Quellen: RIS, § 5 E-Commerce-Gesetz, RIS, § 25 Mediengesetz und Google Search Central, Website migrieren, alle abgerufen am 8. Oktober 2026. Die Zeitangaben der Anbieter stammen aus unserer Marktübersicht für das Burgenland vom 3. September 2026, die Klauseln zu Freigabefrist und Nutzungsrecht aus der Muster-AGB des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation der WKO, ausgewertet für unseren Artikel vom 11. September 2026.

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